Baden-Württemberg

SPD fragt nach Honorarärzten

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STUTTGART. Die Landesregierung von Baden-Württemberg soll Konsequenzen benennen, die aus dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten an Kliniken (Az.: B 12 R 11/18 R u.a.) zu ziehen sind. Das fordert in einem eigenen Antrag jetzt der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Hinderer.

Auskunft wünscht Hinderer unter anderem darüber, wie viele Honorarärzte an landeseigenen Kliniken beschäftigt sind, in welchem Umfang „nachträglich Sozialversicherungsbeiträge anfallen und wie diese finanziert werden“.

Zudem will der Sozialdemokrat wissen, ob wegen der „nun deutlich geringeren Möglichkeiten zur Beschäftigung von Honorarärzten negative Auswirkungen auf die Versorgung“ zu befürchten sind und wie die Landesregierung „dem beabsichtigt entgegenzusteuern“.

Anfang Juni hatte das Bundessozialgericht geurteilt, Honorarärzte in Kliniken seien in aller Regel weisungsgebunden tätig und infolgedessen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Das betrifft vor allem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, denn von der Rentenversicherung können sich Ärzte, die Mitglied eines Versorgungswerkes sind, befreien lassen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ärzte außen vor, wenn ihr Bruttoeinkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Zusätzliche Kosten kommen auf Kliniken in dieser Beziehung nur zu, wenn Honorarärzte weniger verdienen oder freiwillig gesetzlich versichert sind.

Hinderer verweist in seinem Antrag auf Zahlen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), wonach 2015 fast 60 Prozent der Kliniken Ärzte auf Honorarbasis beschäftigt hätten, die nicht zugleich auch in eigener Praxis oder in einem anderweitigen Angestelltenverhältnis tätig waren. (cw)

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