Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschieden. Eine Begründung teilte der BGH nicht mit, schriftlich liegt das Urteil noch nicht vor. Offen blieb, ob die damalige fristlose Entlassung rechtmäßig war. Der Rechtsstreit geht nun am Oberlandesgericht Brandenburg weiter, das zugunsten A.s geurteilt hatte.