Amberg
23.02.2020 - 19:04 Uhr

Klinik-Vorstände kritisieren Strafzahlungen nach Rechnungsprüfung

Als Gesundheitsminister Jens Spahn 2019 davon sprach, die "Prüfwut der Krankenkassen einzudämmen", hatte er die Verantwortlichen der Krankenhäuser auf seiner Seite. Doch was herauskam, betrachten sie als "Strafgesetz für die Krankenhäuser".

Für das Klinikum St. Marien Amberg rechnet Vorstand Manfred Wendl im Jahr 2020 mit Strafzahlungen in Höhe von 420.000 Euro.

"Die Idee war gut, aber die Umsetzung war grottenschlecht", da sind sich Manfred Wendl, der Vorstand des Klinikums St. Marien Amberg, und sein Kollege Klaus Emmerich von den Krankenhäusern des Landkreises Amberg-Sulzbach einig. Das MDK-Reformgesetz habe ursprünglich die Unabhängigkeit des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) von den Krankenkassen stärken sollen. Doch "auf der letzten Rille des Gesetzgebungsverfahres" seien Änderungen reingekommen, mit denen man nicht einverstanden sein könne, sagt Wendl im Gespräch mit der AZ.

Deshalb gilt seit Anfang 2020: Wenn der MDK bei den Krankenhaus-Rechnungen, die er prüft, erfolgreiche Beanstandungen vornimmt, zahlen die Krankenhäuser dafür jedes Mal zehn Prozent des Differenzbetrags als Strafe, plus 300 Euro "Grundgebühr". Die Quote zu prüfender Rechnungen wurde im Gesetz auf 12,5 Prozent festgelegt. Was Wendl und Emmerich dabei besonders ärgert: "Die Krankenhäuser werden durch die MDK-Prüfung per se kriminalisiert." Denn die Kassen argumentierten, die Krankenhäuser rechneten falsch ab. "Aber was ist eine falsche Abrechnung in einem System, das Hunderttausende von Abrechnungsmöglichkeiten bietet? Das ist ganz schwierig zu beurteilen." St. Marien Amberg kann nach 1000 verschiedenen Fallgruppen pauschaliert abrechnen, in St. Anna Sulzbach-Rosenberg sind es 460.

Die Krankenhäuser werden durch die MDK-Prüfung per se kriminalisiert.

Manfred Wendl

Manfred Wendl

Bei den Beanstandungen gehe es ja meist nicht drum, dass ein Patient gar nicht behandlungsbedürftig gewesen sei, sondern um die Frage, "ob er sechs oder sieben Tage bei uns ist". "Wir kriegen die Patienten oft nicht los", schildert Wendl die Situation, wenn eine Betreuung daheim nicht möglich sei und weder die Kurzzeitpflege noch der Rehaplatz sofort zur Verfügung stünden. Wenn der Patient deshalb einen Tag länger in der Klinik bleibe, läuft das für die Krankenhäuser unter "sozialer Indikation" bei der Anschlussversorgung. Die Krankenkassen sähen darin vor allem einen willkommenen Grund für eine Strafzahlung.

Wenn er die Erfahrungen aus dem Jahr 2019 hochrechnet, kommt Wendl bei 3500 in St. Marien zu prüfenden Fällen auf mindestens 420.000 Euro zusätzliche Belastungen durch Strafzahlungen für das Klinikum im Jahr 2020. "Dieses Geld fehlt uns und belastet die kommunalen Haushalte." Emmerich drohen unter denselben Voraussetzungen bei 420 Fällen 126.000 Euro an zusätzlichen Zahlungen für das St.-Anna-Krankenhaus und bei 90 Fällen 26.000 Euro für die Auerbacher St.-Johannes-Klinik.

Dann drohen hier im ländlichen Bereich Entfernungen, die nicht mehr lustig sind.

Klaus Emmerich

Klaus Emmerich

Bisher hätten die Krankenhäuser nach einer beanstandeten Rechnung überlegt, ob der möglicherweise nur geringe Betrag die Beschreitung des Rechtsweges lohne oder ob man einfach zahle. "Das geht jetzt nicht mehr." Die neue Regelung werde also auch zu mehr rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Emmerich und Wendl appellieren an die lokalen Abgeordneten und andere Träger politischer Verantwortung, sich für die Rücknahme der Strafzahlungen für die Krankenhäuser sowie eine Senkung der Prüfquote auf die ursprünglich vorgesehenen zehn Prozent stark zu machen. Das müsse allerdings schnell geschehen, denn das Verfahren, mit dem das seit 1. Januar geltende MDK-Reformgesetz geändert werden solle, befinde sich bereits in der Schlussphase der parlamentarischen Beratung.

Kritik an Reform der Notfallversorgung:

Auch der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Notfallversorgung enthält Passagen, die Manfred Wendl und Klaus Emmerich die Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Etwa die Idee, aus den bisherigen Rufnummern der Rettungsleitstelle (112) und des Notrufs der Kassenärztlichen Vereinigung (116 117) ein gemeinsames Notfallleitsystem zu machen. Die Idee dahinter ist eine bessere Steuerung. Der Mensch am anderen Ende der Leitung soll schnell einschätzen, ob der Anrufer unmittelbar notfallmäßig versorgt werden muss oder ob er eher ein Fall für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist. "Aber kann man das am Telefon beurteilen?", hat Emmerich Bedenken. "Das ist nicht ganz trivial."

Auch die Schaffung Integrierter Notfallzentren stößt bei Wendl und Emmerich auf Widerspruch. Die INZ sollen in Zukunft in ausgewählten Krankenhäusern entstehen und den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Notfallambulanzen der Krankenhäuser plus den Rettungsdienst vereinen. Die von Bundesgesundheitsminister Spahn propagierte Ein-Tresen-Lösung soll ebenfalls zu einer raschen Entscheidung führen, ob der Patient stationär in der Klinik oder ambulant versorgt wird.

Das wäre vielleicht in Ordnung, wenn das Gesetz beim gemeinsamen Betrieb der Notfallzentren durch Krankenhäuser und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nicht die fachliche Leitung der Letzteren festschreiben würde. Wendl dazu: Weil die KV ihrer Verpflichtung im ambulanten Notdienst bisher nicht ausreichend nachgekommen sei, "quellen die Notaufnahmen über". "Das funktioniert also nicht, und dann bekommt derjenige die Verantwortung, der das nicht hinbekommen hat."

Krankenhäuser ohne Integriertes Notfallzentrum sollen für Notfallleistungen nur noch die halbe Vergütung erhalten. Dann müsse man überlegen, ob sich diese Tätigkeit überhaupt noch lohne, und sie eventuell einstellen, sagt Emmerich. "Dann drohen hier im ländlichen Bereich Entfernungen, die nicht mehr lustig sind." Für Wendl geht deshalb die Neuregelung an der Versorgungsrealität und den Wünschen der Bevölkerung vollkommen vorbei. Zudem entscheide dann die Landespolitik nicht mehr über die Standorte der Notfallversorgung, weil hier KV und Krankenkassen das letzte Wort hätten. "Es ist ein hanebüchener Unsinn, was die Politik da umtreibt." (ll)

 
 

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