Nachdem eine OP-Reinigungskraft bei einer Operation an der Mainzer Universitätsmedizin assistiert hat, sind sowohl Gespräche mit dem Mediziner als auch mit der Reinigungskraft und deren Firma geführt worden. Das teilte die Unimedizin am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Mit dem Arzt, der die Zehenoperation im Herbst 2020 vorgenommen hatte, sei sein Verhalten sowohl vor der Klinikleitung als auch vor dem Personalrat problematisiert worden. Die externe Reinigungskraft sei belehrt und nicht mehr im OP eingesetzt worden. Vorarbeiter und die betroffene externe Firma seien darauf hingewiesen worden, dass ein solcher «Einsatz von nicht eingewiesenen Kräften» keinesfalls zulässig sei.

In der vergangenen Woche war der Vorfall bei einer Zehen-OP mit örtlicher Narkose aus dem Jahr 2020 bekanntgeworden. Weil der Patient bei dem Eingriff, bei dem der kleine Zeh abgenommen werden sollte, unruhig geworden sei, habe der Operateur, der den Eingriff alleine durchführen wollte, die nicht medizinisch ausgebildete junge Frau einer Fremdfirma zur Hilfe gerufen, hatte die Unimedizin berichtet. Konkret habe die Frau das Bein des Patienten festgehalten und auch einen Tupfer gereicht. Dem Patienten sei kein Schaden entstanden. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mediziner wurde laut Unimedizin nach einem arbeitsrechtlichen Verfahren mittlerweile aufgelöst.

Die Unimedizin verwies am Montag auf ein «umfangreiches Risiko- und Fehlermanagement» im Haus. Dazu gehörten etwa ein System, bei dem Beinahe-Fehler auch anonym gemeldet und aufgearbeitet werden könnten, ein Ombudsgremium zur Meldung von Fehlverhalten, Seminare zum Umgang mit Fehlern, das Angebot eines Patientenfürsprechers oder auch Patientenumfragen. «Die Universitätsmedizin nimmt ihre Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit einer qualitativ hochwertigen Medizin sehr ernst.»

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