Hannover (dpa/lni) - Die in der humanmedizinischen Ausbildung kooperierenden Krankenhäuser in Oldenburg sollen nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung künftig als Universitätsklinikum bezeichnet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Kabinett am Dienstag. Der Landtag muss nun darüber beraten. Neben der Umbenennung enthält der Gesetzentwurf eine ganze Reihe an Neuerungen zur Stärkung der sogenannten differenzierten Hochschulautonomie in Niedersachsen. Ziel sei es unter anderem, die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen zu verbessern.

«In der Humanmedizin werden die in der Ausbildung kooperierenden Krankenhäuser als Ausbildungsorte immer wichtiger», sagte Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Dienstag in Hannover. Das gelte insbesondere für den Standort Oldenburg mit der European Medical School (EMS). Die vorgeschlagene Umbenennung habe nicht nur eine symbolische Bedeutung, sondern verbessere unter anderem das Standing des Standorts in der universitätsmedizinischen Landschaft in Deutschland.

Die Genehmigung weiterer Gelder seien mit der Umbenennung zunächst aber nicht verbunden, sagte Thümler. Kritik für den Vorschlag kam unter anderem von der FDP: «Mit der Vorlage der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes verdient sich Minister Thümler allenfalls ein Fleiß-Sternche», sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Lars Alt. «Gravierende Verbesserungen in Forschung und Lehre stehen mit der Novelle nicht ins Haus.»

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