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Schlagwort: Frühgeborenes, Neugeboreneninfektion, Behandlung, prophylaktische – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 23.10.2008

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 21.07.2020

Problem/Erläuterung

Einem Frühgeborenen wird wegen stöhnender Atmung und Tachypnoe bei Zustand nach vorzeitigem Blasensprung ein Antibiotikum (Mezlocillin) verabreicht. Beendigung der Gabe nach fünf Tagen bei fehlenden Entzündungsparametern, da sich kein Hinweis auf eine Neugeboreneninfektion ergab. Kann Z29.2 Sonstige prophylaktische Chemotherapie zusätzlich zu P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4

Nur P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen wird als Nebendiagnose kodiert. Die entsprechende Beeinflussung des Patientenmanagements (Antibiotikagabe) ist durch diese Nebendiagnose veranlasst worden. In der Nebendiagnosendefinition wird nicht gefordert, dass eine als Nebendiagnose zu kodierende Krankheit/Beschwerde auch ursächlich oder spezifisch behandelt werden muss.

Z29.2 Sonstige prophylaktische Chemotherapie kann nicht zusätzlich kodiert werden. Ein Z-Kode kann nur verwendet werden, wenn Diagnosen/Symptome bestehen, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien [1] klassifizierbar sind.
Bezüglich der Verwendung von Z-Kodes sind die Hinweise am Anfang von Kapitel XXI der ICD-10-GM zu beachten.

Kommentar FoKA

Dissens:

Zur Kodierung der Tachypnoe ist gemäß DKR 1605a P22.- oder P24.- zu verwenden.

Gemäß ICD-10 Katalog kann bei "Fällen [...], in denen Sachverhalte als "Diagnosen" oder "Probleme" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind" ein Z-Kode gewählt werden.

Der vorzeitige Blasensprung der Mutter stellt einen Sachverhalt dar, der für das Neugeborene das Risiko für eine Neugeborenen-Sepsis erhöht. Dieses spezielle Problem wird gemäß AWMF-Leitlinie (Prophylaxe der Neugeborensepsis, Nr. 024/020) mittels Antibiotika-Gabe behandelt und kann am ehesten mittels Z29.2 kodiert werden.

Rückmeldung SEG-4

Rückmeldung steht noch aus.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (21.07.2020)

Die prophylaktische Gabe eines Antibiotikums an ein Früh- oder Neugeborenes wegen stöhnender Atmung und Tachypnoe sowie Zustand nach vorzeitigem Blasensprung der Mutter ist mit dem Kode P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen und zusätzlich dem Kode Z29.21 Systemische prophylaktische Chemotherapie zu kodieren.



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