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Krankenhausreform - Die wichtigsten Key Facts zum neuen Gesetzesentwurf

Über das Webinar

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD konkretisiert  die geplante Krankenhausreform mit einem neuen Gesetzesentwurf. Am Freitag, 15.03.2024, hat er das „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ zur Ressortabstimmung in die Ampel-Koalition eingebracht. 

 

Eine Zustimmungspflicht im Bundesrat sieht Lauterbach nicht, allerdings sollen die Länder über eine spätere Verordnung bei der Festlegung von Leistungsgruppen und Qualitätsstandards mitentscheiden können. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll das Gesetz bereits im April vom Kabinett verabschiedet werden und Anfang 2025 in Kraft treten. 

Der Entwurf, der sich über 186 Seiten erstreckt, skizziert den Transformationspfad für Krankenhäuser in den nächsten Jahren. Es wird betont, dass ab 2026 die Länder aus einem Transformationsfonds gezielt Unterstützung für die Umsetzung der Reformen erhalten können.  

Geplant ist auch die Einführung eines nach Bundesländern und Leistungsgruppen differenzierten Budgets für die Vorhaltung medizinischer Leistungen, wodurch die bisherigen Fallpauschalen reduziert werden sollen. Das Verhältnis von Vorhaltepauschalen zu Fallpauschalen soll bei 60% zu 40% der Gesamtvergütung liegen. Die Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen sollen weiterhin an Qualitätsstandards geknüpft werden. Neu sind sogenannte „Mindestvorhaltezahlen“, die von Kliniken in den jeweiligen Leistungsgruppen erfüllt werden müssen. Die geplante Einführung von "Mindestvorhaltezahlen" für Leistungsgruppen soll eine bestimmte Anzahl an Behandlungsfällen pro Standort festlegen. Diese sollen auf Basis von Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie des InEK durch eine Verordnung festgelegt werden, die mit Zustimmung der Länder erlassen wird. 

Konkretisiert werden darüber hinaus die Leistungen der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Diese sollen neben hybrider Leistungserbringung  zudem ermächtigt werden, klassische ambulante Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anzubieten. 

 

AGENDA & AUFZEICHNUNG

Folgenden Fragen und Themen wurden behandelt: 

  • Key Facts aus dem Gesetzesentwurf
  • Vorhaltepauschalen - Wer bekommt wieviel? 
  • Neue geplante Mindestvorhaltezahlen 
  • Konkretisierung von Level 1i Krankenhäusern 
     

Krankenhausreform - Die wichtigsten Key Facts zum neuen Gesetzesentwurf