In der Diskussion über eine mögliche Fusion des Rostocker Südstadt-Klinikums und der Uni-Medizin hat ein neues Gutachten ein großes Fragezeichen hinter solche Überlegungen gesetzt. Die Hamburger Wirtschaftskanzlei Görg kommt in dem 18-seitigen Dokument zu dem Schluss, dass eine Vollfusion beider Häuser kartellrechtlich nicht zulässig sei, wie das Südstadt-Klinikum, das das Gutachten mit der Stadt Rostock in Auftrag gab, am Donnerstag mitteilte. Die "Ostsee-Zeitung" hatte zuerst berichtet.

Das Gutachten war am Mittwoch Thema im Klinikausschuss. Dort hatte der Direktor des Klinikums Südstadt, Steffen Vollrath, daran erinnert, dass es bereits um das Jahr 2010 Vorstellungen des Landes M-V gegeben habe, beide Rostocker Kliniken zu fusionieren. Schon damals seien kartellrechtliche Einschätzungen eingeholt worden, die letztlich festgestellt hätten, dass eine Fusion beider Kliniken kartellrechtlich unzulässig wäre und daher vom Bundeskartellamt nicht genehmigt würde.

Das Klinikum Südstadt ist das größte kommunale Krankenhaus in MV. Ein im Sommer vorgestelltes Gutachten zu den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock hatte eine verstärkte Kooperation zwischen den Häusern sowie den entsprechenden Regionen empfohlen und im Falle Rostocks sogar eine Fusion von Uni-Medizin und Südstadt-Klinik angeraten. Das hatte die Stadt Rostock damals als nicht zielführend angesehen, da ein eigenständiges Südstadt-Klinikum unverzichtbar sei für eine qualitativ hochwertige Akutversorgung in der Region.

Mit Blick auf das geplante Eltern-Kind-Zentrum (Elki) kommt das Gutachten zu der Bewertung, dass eine Angliederung des Elki an das Südstadt-Klinikum aus wettbewerbsrechtlicher Sicht "absolut vorzugswürdig" wäre, da dies aller Voraussicht nach einen weiteren wirksamen Wettbewerb fördern würde.

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