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Klinikmorde-Prozess in Oldenburg Verteidigung hält Anklage gegen Högels Ex-Vorgesetzte für erledigt

Sieben ehemalige Beschäftigte der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst müssen sich vor dem Landgericht Oldenburg verantworten.

Sieben ehemalige Beschäftigte der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst müssen sich vor dem Landgericht Oldenburg verantworten.

Torsten von Reeken

Oldenburg/Delmenhorst - Der Pfleger Niels Högel hat 85 Patienten mit Medikamenten vergiftet und ermordet – das hat das Landgericht Oldenburg 2019 festgestellt. Aber wie sicher ist es, dass die meist schwerkranken Patienten tatsächlich durch die Hand des Pflegers starben? Im Prozess gegen sieben ehemalige Vorgesetzte und Kollegen des Pflegers ging die Verteidigung auch am 14. Verhandlungstag am Mittwoch kritisch dieser Frage nach.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg verhandelt im Festsaal der Weser-Ems-Halle. Angeklagt sind ehemalige Beschäftigte der Kliniken Delmenhorst und Oldenburg.

PROZESS GEGEN EX-VORGESETZTE Högel verantwortlich? – Gutachter sagen zur Todesursache aus

Christoph Kiefer
Oldenburg

Suche nach Beweisen

Nicht nur die Verteidigung hält Högel für so unglaubwürdig, dass sein Geständnis allein nicht ausreicht. Um sicher zu sein, dass ein Patient tatsächlich ermordet wurde, sind unabhängige Beweise nötig. Und genau daran hapert es aus Sicht der Verteidigung – unter anderem im Fall der letzten Patientin im Klinikum Delmenhorst, für deren Tod Högel verurteilt wurde.

Intensiv befragte die Verteidigung der drei Delmenhorster Angeklagten den Zeugen Prof. Dr. Wolfgang Koppert. Der Mediziner hatte im Auftrag der Soko Kardio Todesfälle in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst auf Auffälligkeiten untersucht. Vor Gericht schilderte er seinen Auftrag und ging auf die Todesfälle ein, wegen denen sich die Angeklagten derzeit vor dem Landgericht Oldenburg verantworten müssen.  

Embolie oder Herzstillstand?

Ist die Patientin, die am 19. Mai 2005 auf der Intensivstation in Delmenhorst verstarb, den Folgen einer Embolie erlegen? So war es – als wahrscheinliche Todesursache – auf dem Totenschein eingetragen. Koppert hatte diese Todesursache in seinen Gutachten jedoch als eher unwahrscheinlich bezeichnet. Der Fachmann hatte anhand des Krankheitsverlaufs Hinweise für einen Herzstillstand gesehen. Und: Aufgrund der rapiden Verschlechterung der Werte sieht Koppert eine Manipulation von außen als naheliegend an. Demgegenüber trug die Verteidigung Gründe zusammen, die für eine Embolie sprechen. Deutlich wurde: Medizinische Beweise, woran die Patientin gestorben ist, sind nicht möglich. Es geht um eine Bewertung von Faktoren und Umständen, die auch innerhalb von Experten unterschiedlich gewichtet werden können.

Experten-Meinung

Noch schwieriger wird es, wenn der Grund für einen möglichen Herzstillstand genannt werden sollte. Aus Kopperts Sicht gibt es aus dem Gesamtbild keine Erkenntnisse, die gegen den Einsatz des Arzneistoffs Sotalol sprechen – im Gegenteil: Er würde zum Gesamtbild gut passen. Aber Beweise für die Verabreichung gibt es nicht. Für die Verteidigung stand als Ergebnis nach der Vernehmung fest: Eine Vergiftung durch Sotalol ist eine nicht bewiesene Hypothese. Und da außer dem – unglaubwürdigen – Geständnis Högels nichts weiter die Anklage stützt, entfalle die Grundlage für die Vorwürfe gegen den Mandaten.Der Prozess wird am Donnerstag, 16. Juni, fortgesetzt. Als Zeugin ist Staatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann geladen. Für Freitag, 17. Juni, steht der frühere Chefarzt der Anästhesie im Klinikum Oldenburg, Prof. Dr. Andreas Weyland, auf der Zeugenliste.

Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)
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