Das Landgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass ein Mann vor vier Jahren im Lörracher Krankenhaus starb, weil er falsch behandelt wurde. Es habe große Mängel im Krankenhausablauf gegeben.
Die Kliniken des Landkreises Lörrach müssen der Familie eines verstorbenen Patienten 10.372 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz bezahlen. Dies entschied das Landgericht Freiburg im Fall eines Mannes, der mit Verdacht auf Herzinfarkt und ...