Strafzahlungen drohen LVR-Klinik kritisiert neues Gesetz

Langenfeld · Langenfelder Psychiatrie und andere Krankenhäuser: Appell wegen Strafzahlungen.

Die Forderung von Krankenhausärzten: Nicht die Ethik über Bord werfen!

Die Forderung von Krankenhausärzten: Nicht die Ethik über Bord werfen!

Foto: dpa

Die psychiatrische LVR-Klinik schließt sich dem Protest gegen das neue Gesetz zum Medizinischen Dienst an. Wie die Kplus-Gruppe und andere Krankenhausträger befürchtet die Langenfelder LVR-Klinik nach Angaben ihres Vorstandvorsitzenden Holger Höhmann erhebliche Nachteile für Patienten sowie für Krankenhäuser mit fälligen Strafzahlungen ein finanzielles Fiasko.

Die LVR-Klinik sieht nach Höhmanns Worten ihren Auftrag darin, „erkrankte Menschen bestmöglich zu behandeln und ihnen bei Bedarf zu helfen, eine Anschlussversorgung zu erhalten“. Künftig könne dies die Klinik jedoch teuer zu stehen kommen. „Nämlich dann“, so Höhmann, „wenn Patienten ein längerer Aufenthalt gewährt wird, weil die dringend notwendige Anschlussversorgung wie Kurzzeitpflege oder ein Reha-Platz nicht nahtlos gewährleistet ist.“ Durch das seit Januar geltende Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kämen auf Krankenhäuser in solchen Fällen erhebliche Strafzahlungen zu. Die LVR-Klinik hoffe auf eine Korrektur über das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz am 3. März und appelliere an den Bundestag, diese Regelung zurückzunehmen.

Holger Höhmann ist Chef der Langenfelder LVR-Klinik.

Holger Höhmann ist Chef der Langenfelder LVR-Klinik.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Nachteile des neuen Gesetzes verdeutlicht LVR-Kliniksprecherin Beate Lemke an einem Fallbeispiel. Der 84-jährige Patient Rudolf H. (Name geändert) wohne mit seiner Ehefrau in der Langenfelder Innenstadt. Seit einiger Zeit zeige H. immer häufiger ein auffälliges und aggressives Verhalten. Nach anfänglicher Tagespflege und einem Beinahe-Unglück diagnostizieren Ärzte der LVR-Klinik eine mittelschwere Demenz und empfehlen einen stationären Aufenthalt zur Stabilisierung und medikamentösen Einstellung. Als sich dort sein Zustand bessert, ermöglicht ihm die Familie eine Rückkehr in die eigenen vier Wände und stockt die Tagespflege auf. Doch zu Hause wird H. wieder rastlos, läuft aus der Wohnung, schlägt gegen die Türe und zeigt sich aggressiv. Bei einer erneuten stationären Behandlung in der LVR-Klinik verbessern sich die Unruhezustände und der Patient wird binnen elf Tagen nahtlos in ein geeignetes Heim entlassen.

Der MDK erstellt nach Höhmanns Angaben in diesem Fall ein Gutachten, nach dem lediglich die ersten vier Tage des zweiten Aufenthaltes zu Lasten der Krankenversicherung gehen können. „Die restlichen sieben Behandlungstage dienen laut dem MDK der sozialen Indikation, so dass die Klinik auf einem vierstelligen Betrag sitzen bleibt.“ Zusätzlich zum Wegfall der Vergütung für die Behandlungszeit müsse die LVR-Klinik zur Strafe 300 Euro bezahlen. Basierend auf einem Gutachten von 2018 beziffert Holger Höhmann die jährlichen Strafzahlungen auf 155.000 Euro. „Dieses Geld wird eigentlich dringend für die Versorgung unserer Patienten und für zusätzliches Pflegepersonal benötigt.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort