Erhalt der Kreisklinik Groß-Gerau nahezu gesichert

Das Insolvenzverfahren für die Kreisklinik kann voraussichtlich Ende September für beendet erklärt werden. Foto: Guido Schiek
© Guido Schiek

Die Gläubigerversammlung billigt das Fortführungskonzept. Damit rückt das Ende des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung in Reichweite.

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GROß-GERAU. Das Insolvenzverfahren für die Kreisklinik Groß-Gerau steht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss; die Fortführung des Krankenhauses erscheint damit nahezu gesichert. Die Gläubigerversammlung hat am Montag den Insolvenzplan der Kreisklinik, und damit das Fortführungskonzept ohne Gegenstimme gebilligt.

Damit nehme die Zukunft des Krankenhauses weiter konkrete Formen an, erklärte dessen Sprecher Martin Wohlrabe. Mit dem Beschluss der Gläubigerversammlung beginne eine zweiwöchige Einspruchsfrist; nach dem einstimmigen Beschluss vom Montag werde aber nicht mit Einsprüchen gerechnet. In diesem Fall könne das Insolvenzverfahren voraussichtlich Ende September vom Amtsgericht Darmstadt für beendet erklärt werden.

Über den Inhalt des Insolvenzplans gab es zunächst keine näheren Informationen. Kreisklinik-Chefin Erika Raab hat stets erklärt, das Krankenhaus zu einem sogenannten Intersektoralen Gesundheitszentrum umbauen zu wollen. Dabei soll die Zahl der Klinikbetten deutlich verringert werden. Dafür sollen neue Leistungen angeboten werden – Gesundheitsvorsorge, Physiotherapie, Tages- und Kurzzeitpflege, möglicherweise auch ein Hospiz. Die Finanzierung soll mit einem jährlichen Globalbudget ebenfalls auf neue Füße gestellt werden.

In den Räumen des Amtsgerichts am Darmstädter Mathildenplatz wurde nach Wohlrabes Angaben zunächst ausführlich über die Fortführung des Unternehmens in den vergangenen Monaten berichtet. Im Anschluss hätten sämtliche Gruppen der Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zugestimmt, damit auch der Fortführung der bisherigen Kreisklinik unter der Leitung des Landkreises Groß-Gerau, der Eigentümer des Hauses bleibt.

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Damit bestätigten die Gläubiger den Kurs des Sanierungsexperten Mark Boddenberg sowie von Geschäftsführerin Raab und der Sachwalterin im Insolvenzverfahren, der Bensheimer Rechtsanwältin Sylvia Rhein.

„Es ist schön, dass unser mit allen Beteiligten ausgearbeitetes und abgestimmtes Sanierungskonzept so große Zustimmung gefunden hat und nun mit der Annahme des Insolvenzplanes auch von den Gläubigern so gut aufgenommen wurde“, erklärte Boddenberg.

„Für die Zukunft der Kreisklinik ist dies ein bedeutender Schritt“, fügte Raab hinzu. „Vor allem freut es mich, dass wir für die Mitarbeiter klinikintern und durch die Übernahme seitens des Landkreises so gute Lösungen finden konnten.“ Im Zuge der Corona-Krise waren zahlreiche Klinikmitarbeiter auf Stellen im Kreisgesundheitsamt gewechselt, unter anderem zur Verstärkung der Nachverfolgungs-Teams für Infektionsfälle.

Die Kreisklinik Groß-Gerau hatte am 5. Dezember 2019 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Im Vorjahr hatte das Defizit im Klinikbetrieb den Haushaltsansatz um mehr als 200 Prozent übertroffen.

Der Patientenbetrieb ging in der Zeit des Insolvenzverfahrens unvermindert weiter. Insbesondere während der ersten Corona-Welle im Frühjahr übernahm das Krankenhaus eine wichtige Versorgungsfunktion für die Menschen im Kreis und darüber hinaus.