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Thüringen Qualitätsvorgaben: Schonfrist für Thüringer Kliniken geplant

Lange wurde eine Verabschiedung eines neuen Krankenhausgesetzes in Thüringen verschoben. Nun passierte eine Änderung des bisherigen Entwurfes auch den Gesundheitsausschuss.

Erfurt (dpa/th) - Thüringer Krankenhäuser sollen ein Jahr Zeit bekommen, um bestimmte bundesweite Qualitätsstandards umzusetzen. Auf diese Übergangsfrist haben sich die Fraktionen von Linke, SPD und Grüne geeinigt, wie Vertreter von Rot-Rot-Grün auf Anfrage erklärten. Auch der Gesundheitsausschuss gab nun grünes Licht für einen geänderten Entwurf für das Krankenhausgesetz. Im ursprünglichen Gesetzentwurf sollte verhindert werden, dass die bundesweiten Qualitätsvorgaben automatisch auch in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen werden.

Nun sieht die Regelung vor, dass zwar das Gesundheitsministerium darüber entscheidet, welche Standards auch in Thüringen gelten sollen. Sind die Vorgaben aber strenger als die bisher im Land geltenden Regeln, sollen sie nach einer Übergangsfrist von einem Jahr auch in Thüringen übernommen werden. Die sogenannten Qualitätsindikatoren kommen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens. Sie regeln zum Beispiel, dass in wenigstens 90 Prozent der Fälle ein Kinderarzt anwesend sein muss, wenn es zu einer Frühgeburt zwischen der 24. und 35. Schwangerschaftswoche kommt.

Sind dagegen die eigenen Thüringer Qualitätsvorgaben strenger, kann entschieden werden, dass diese Bestand haben. Das trifft etwa auf die Facharztquote in Thüringen zu. Sie gibt vor, dass es in jeder Fachabteilung in einem Thüringer Krankenhaus mindestens 5,5 Facharztstellen geben muss.

Außerdem soll laut Gesetzentwurf stets die Versorgung im Freistaat gewährleistet sein. Bedeutet: Krankenhäuser und Fachabteilungen in der Provinz, die die Vorgaben nicht erfüllen, wären vor einer Schließung geschützt, wenn die Region ohne sie nicht ausreichend versorgt wäre. Das neue Krankenhausgesetz soll nach bisherigen Plänen in der kommenden Woche im Parlament verabschiedet werden. Da aber langwierige Haushaltsberatungen anstehen, ist unklar, ob der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.

Die abschließenden Beratungen im Landtag waren zuvor mehrmals verschoben worden. Vor allem die SPD-Fraktion beharrte darauf, dass die bundesweiten Qualitätsstandards automatisch auch für Thüringen gelten sollen. "Wir sind uns einig, dass wir den Automatismus behalten, mit einer Einschränkung: Krankenhäuser, die in einer Region dringend notwendig sind, sollen durch die Qualitätsstandards nicht in eine Schieflage geraten", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Thomas Hartung.

Die Grünen-Abgeordnete Babette Pfefferlein, die auch Mitglied im Gesundheitsausschuss ist, betonte, dass die Fachabteilungen in den Krankenhäusern Qualitätsstandards einhalten müssten. Sie würden jedoch nicht "von einem auf den nächsten Tag" geschlossen, wenn sie die Vorgaben verfehlten. "Es wird den Krankenhäusern eine Zeit eingeräumt, um Mängel abzustellen", sagte Pfefferlein.

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