Mindestmengen

1083 Kliniken mit positiver Prognose

Mit einer Online-Karte gibt die AOK erstmals einen Überblick über alle Kliniken, die 2020 Mindestmengen-relevante Operationen durchführen dürfen. Sie zeigt auch aktuelle Fallzahlen, die Basis für die Entscheidungen über die Op-Erlaubnis waren.

Von Peter Willenborg Veröffentlicht:
Die Mindestmengen-Karte im Internetauftritt der AOK zeigt: An 952 Krankenhaus-Standorten in Deutschland dürfen nächstes Jahr Implantationen von künstlichen Kniegelenken durchgeführt werden.

Die Mindestmengen-Karte im Internetauftritt der AOK zeigt: An 952 Krankenhaus-Standorten in Deutschland dürfen nächstes Jahr Implantationen von künstlichen Kniegelenken durchgeführt werden.

© AOK-Bundesverband

Berlin. Mit dem Krankenhaus-Strukturgesetz hat der Gesetzgeber 2016 einen neuen gesetzlichen Rahmen für eine rechtssichere Umsetzung der Mindestmengen geschaffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat auf dieser Basis eine neue Mindestmengen-Regelung beschlossen, die Anfang 2018 in Kraft getreten ist und jetzt erstmals greift: Bis zum 15. Juli 2019 mussten die Krankenhausträger den Krankenkassen in ihrem Bundesland ihre aktuellen Fallzahlen für die Mindestmengen-relevanten Behandlungen melden. Zudem mussten sie eine Prognose über die Op-Zahlen im Jahr 2020 abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren oder sie aufgrund begründeter Zweifel widerlegen.

Wichtige Info für Einweiser

Das Ergebnis dieses Prozesses zeigt seit Ende Oktober die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ im Internetauftritt des AOK-Bundesverbandes: Sie bildet alle Kliniken in Deutschland ab, die 2020 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patienten durchführen dürfen – inklusive der von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen. Diese können Patienten und einweisenden Ärzten wichtige Hinweise auf die Routine der operierenden Ärzte geben. Denn eine positive Prognose für 2020 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Op aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht erbracht haben – aber glaubhaft nachweisen konnten, dass die Gründe dafür ausgeräumt wurden.

Blau gekennzeichnet sind in der Karte die Kliniken, die ihre „Leistungserlaubnis“ das erste Mal oder nach einer mindestens zweijährigen Unterbrechung erhalten haben. Und mit gelber Farbe sind die seltenen Fälle markiert, in denen Kliniken ihre Op-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten haben, um die flächendeckende medizinische Versorgung in dem jeweiligen Land sicherzustellen. „Vor allem die bisher unveröffentlichten Fallzahlen aus den letzten anderthalb Jahren können Patienten, die vor einer planbaren Operation stehen, bei der Wahl einer passenden Klinik helfen“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, anlässlich der Veröffentlichung der Transparenzkarte. Krankenhäuser, die auf der Karte nicht auftauchen, dürfen die jeweilige Behandlung nicht durchführen. Sie können sie infolgedessen auch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Sieben Bereiche betroffen

Derzeit gibt es für sieben Behandlungen gesetzlich vorgegebene Mindestmengen. Diese sind die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm (14).

Insgesamt verzeichnet die Karte der AOK 1083 Krankenhäuser in Deutschland, die nächstes Jahr Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen dürfen. Im Falle der Knie-Totalendoprothesen sind besonders viele Kliniken an der Versorgung beteiligt: 952 Standorte sind es bundesweit. Schon auf den ersten Blick lassen sich regionale „Cluster“ erkennen. Ein Klick auf die einzelnen Krankenhaus-Punkte offenbart aber große Unterschiede im Fallzahl-Niveau: So gibt es allein in Köln neun Kliniken, die nächstes Jahr Knie-TEPs operieren dürfen. Doch während eine Kölner Klinik im vergangenen Jahr 827 Operationen durchgeführt hat, waren es an einem anderen Standort in der Domstadt nur 58 Knie-TEPs.

Mindestmengen für Strukturreform?

In der aktuellen Ausgabe des Krankenhaus-Newsletters „Blickpunkt Klinik“ der AOK kündigt der nordrhein-westfälische Landessozialminister Karl-Josef Laumann an, dass die Mindestmengen bei der von ihm geplanten Krankenhaus-Strukturreform eine große Rolle spielen werden. „Wir wollen die Vergabe von Leistungen an Qualitätskriterien knüpfen. Und dazu gehören für mich auch die Mindestmengen“, so Laumann. „Nur wer ausreichend Erfahrung für bestimmte komplexe Eingriffe mitbringt, soll diese auch anbieten dürfen.“ Es gehe darum, die bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung in NRW sicherzustellen.

Mindestmengen haben das Ziel, dass besonders anspruchsvolle und komplizierte Operationen und Behandlungen nur in Kliniken durchgeführt werden, die über ein Mindestmaß an Erfahrung verfügen. Studien belegen den Zusammenhang zwischen Routine und Behandlungsergebnis: In Kliniken, die die Mindestmengen einhalten, sind das Sterblichkeitsrisiko und das Risiko für Komplikationen bei den behandelten Patientinnen deutlich niedriger als in Krankenhäusern, die nur wenige Eingriffe pro Jahr durchführen. Daher sind die gesetzlichen Mindestmengen ein wichtiges Instrument für mehr Patientensicherheit.

Der AOK-Bundesverband hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen nicht einhalten.

Sowohl die Krankenkassen als auch die für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer konnten den Kliniken komplizierte Behandlungen nicht verbieten, obwohl diese die vorgegebenen Fallzahlen nicht erreichten. Ursache war eine Vielzahl von ungeregelten Tatbeständen, die oftmals Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen waren.

Auch gegen die aktuellen Mindestmengen-Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen formiert sich bereits Widerstand: So hat der Betreiber Ameos dagegen geklagt, dass seine Kliniken 2020 an den Standorten Aschersleben und Haldensleben in Sachsen-Anhalt keine Kniegelenke mehr operieren dürfen. Und am Sozialgericht in Detmold waren Ende November bereits sechs Klagen von Kliniken aus Ostwestfalen-Lippe gegen die Mindestmengen-Entscheidungen in der Region eingegangen. Unter anderem klagen das Klinikum Herford und das Sankt-Elisabeth-Hospital in Gütersloh.

Die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK wird laufend aktualisiert, da sich auch im Laufe des Jahres Änderungen ergeben können – zum Beispiel, wenn weitere Kliniken erstmalig Mindestmengen-relevante Leistungen erbringen. Eine vollständige Aktualisierung aller Daten erfolgt Mitte 2020, wenn die Landesverbände der Krankenkassen entschieden haben, welche Kliniken im Jahr 2021 Mindestmengen-relevante Operationen durchführen dürfen. Sämtliche Informationen aus der Karte sollen zudem im Laufe des Jahres 2020 auch in den Krankenhaus-Navigator der AOK einfließen, der Patienten und Ärzte über die Qualität von Kliniken informiert.

Mindestmengen im Web

  • Mindestmengen sind auch das Schwerpunkt-Thema des aktuellen krankenhauspolitischen Newsletters der AOK: www.blickpunkt-klinik.de
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