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Gesundheitsministerium und Krankenhausgesellschaft informieren zum Start der Ausarbeitung der Krankenhausreform: angemessene Länderbeteiligung erforderlich

Letzte Aktualisierung: 13.02.2023

KIEL/ BERLIN. Auf Einladung von Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken und Heiko Naß, Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft (KGSH), haben sich heute (13.02.) in Kiel Land, KGSH und Vertretende von rund 90 Klinikstandorten Schleswig-Holsteins zur bevorstehenden Krankenhausreform des Bundes ausgetauscht. Im Fokus standen die Information zum angekündigten Verfahren sowie die Vorschläge der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Regierungskommission. Ministerin von der Decken hat eine Projektgruppe im Ministerium eingesetzt, damit sich Schleswig-Holstein intensiv in den Reformprozess einbringen kann. Die Bundesregierung hatte nach entsprechender Initiative u.a. Schleswig-Holsteins eine umfassende Krankenhausreform angekündigt und nach entsprechenden Forderungen der Länder einem regelmäßigen Austausch und Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung dieser Reform zugestimmt.  

Gesundheitsministerin von der Decken betont: „Ich begrüße ausdrücklich, dass der Bund als ein Reformziel die Vergütung von Vorhaltekosten aufgenommen hat. Dies soll zur Sicherung der Grundversorgung gerade in ländlichen Gebieten beitragen. Die Reform wird allerdings auch deutliche strukturelle Änderungen in der Kliniklandschaft mit sich bringen. Ich erwarte daher eine intensive Beteiligung der Länder bei der Ausgestaltung, denn die Länder können die Situation vor Ort am besten beurteilen. Und ich erwarte Klarheit über die konkreten Folgen. Transparenz muss Basis für die anstehenden weitreichenden Entscheidungen sein.“ 

Patrick Reimund, Geschäftsführer der KGSH erläutert dazu: „Auch wir sehen die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung, die sich auf die Struktur der Krankenhausversorgung auswirken wird. Der Vorschlag der Regierungskommission zeigt in einigen Aspekten in die richtige Richtung, ist aber von der Realität in den Regionen teilweise weit entfernt. Insbesondere haben es die Kommission und der Bundesgesundheitsminister versäumt, eine Auswirkungsanalyse ihrer Vorschläge vorzulegen. Wir begrüßen, dass sich Schleswig-Holstein gemeinsam mit den anderen Bundesländern in die Reformdiskussion kritisch, aber konstruktiv einbringen will. Hierbei unterstützen wir das Ministerium gerne mit der Expertise aus den Kliniken.“ 

Die eigentliche Arbeit an der von der Regierungskommission auf Bundesebene vorgeschlagenen Reform beginnt jetzt. Daher stehen die konkreten Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft auch noch nicht fest. Nach Bewertung der bisherigen Vorschläge der Regierungskommission gibt es aus Ministeriumssicht jedoch in verschiedenen Bereichen schon jetzt deutlichen Handlungsbedarf, beispielsweise: 

  • Die Mindestkriterien zur Eingruppierung in Versorgungslevel sind nach den bisherigen Vorschlägen allgemein zu hoch angesetzt, um in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein die Versorgung dauerhaft zu sichern. Das Land wird daher auf eine Anpassung drängen.
  • Schleswig-Holstein setzt sich im Rahmen des Prozesses gegenüber dem Bund zudem für eine verifizierte konkrete Folgenabschätzung ein, die bislang fehlt.
  • Eine mögliche strukturelle Anpassung wird auch erhebliche Investitionsmittel erfordern. Dafür sollte, wie von der Regierungskommission vorgeschlagen, der Bund einen erneuten Strukturfonds einrichten. Zukünftige Investitionsentscheidungen werden abhängig von der Bundesreform sein und müssen daher deren Ergebnisse berücksichtigen.
  • Nötig sind darüber hinaus eine Entbürokratisierung des vorgeschlagenen Verfahrens inkl. einer deutlichen Reduktion der Anzahl der vorgeschlagenen Leistungsgruppen.
  • Zusätzliche Mittel für die Betriebskostenfinanzierung müssen bereitgestellt werden, da diese angesichts verschiedener Faktoren nicht auskömmlich ist.
  • Die länderspezifische planerische Kompetenz muss erhalten bleiben, um z.B. auf die besondere Situation bei der Versorgung in Randlagen (Inseln/ Halligen/ DK) eingehen zu können.

Schleswig-Holstein wird sich intensiv in den weiteren Prozess einbringen und dazu auch den Austausch mit den Kliniken, Kommunen, Krankenkassen, Politik und weiteren Beteiligten fortsetzen. 

Die Reform soll auch dazu beitragen, den derzeit großen Herausforderungen in der Krankenhausversorgung zu begegnen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zählt der Fachkräftemangel bundesweit zu den wesentlichen Gründen für Klinikschließungen oder -zusammenlegungen. Zusätzlich sind viele Kliniken aufgrund der zunehmend deutlich werdenden Schwächen des bisherigen Vergütungssystems und ungeplanter Kostensteigerungen, beispielsweise im Energiebereich, in Schwierigkeiten. Bundesweite Qualitätsvorgaben sind elementar für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten, können jedoch insbesondere für Kliniken mit niedriger Versorgungsstufe schwierig zu erfüllen sein.

Es ist davon auszugehen, dass sich mit der Bundesreform die Tendenz fortsetzt, dass zukünftig nicht „alles überall“ angeboten werden kann. „Bereits heute entscheiden sich viele Patientinnen und Patienten für einen weiteren Weg, um die bestmögliche Hilfe eines Spezialisten zu erhalten. Neben der bereits stattfindenden Konzentration hochspezialisierter Leistungen wollen wir eine dauerhafte qualitative Grundversorgung in der Fläche gemeinsam mit den Partnern sicherstellen“, so von der Decken. 

Hintergrund: Vorschläge der Regierungskommission: Schwerpunkt Krankenhausreform | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

Ulrike Petersen, Presse & Öffentlichkeit, Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V., Telefon   0431 / 88 105 – 11, E-Mail    mailto:Ulrike.Petersen@kgsh.de, Web www.kgsh.online

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