Oldenburg - Im Verfahren gegen ehemalige Beschäftigte der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst, soll am 25. Oktober das Urteil fallen. Wie der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Oldenburg, Sebastian Bührmann, am Montag ankündigte, ist für den 12. Oktober das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage angesetzt. Am 13. und 14, Oktober hat die Verteidigung das Wort.

Seit Februar verhandelt das Landgericht gegen insgesamt sieben Ex-Beschäftigte der beiden Krankenhäuser, die im Zusammenhang mit der Mordserie des Ex-Krankenpflegers Niels Högel wegen Beihilfe zu Totschlag durch Unterlassen angeklagt sind. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Überzeugung, die Mordserie hätte verkürzt werden können, wenn die Angeklagten Verdachtsmomente ernst genommen hätten.

Die Angeklagten – Krankenhauschef, Chefärzte und Pflegeverantwortliche – weisen das empört zurück. In einer vorläufigen Einschätzung hatte das Gericht Zweifel an einer Verurteilung geäußert. Beweise, dass die Angeklagten mit Vorsatz gehandelt haben, hätten sich bislang nicht ergeben.

Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)