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Entlastung des medizinischen Systems

Japan überdenkt Regelungen für Krankenhausbehandlungen von Covid-19-Patienten

Japans Gesundheitsministerium plant, den Kreis der Covid-19-Patienten, denen eine Krankenhausbehandlung empfohlen wird, auf ältere Menschen und Menschen, die an chronischen Krankheiten leiden, zu beschränken.

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Das Ministerium hofft, die Belastung der medizinischen Einrichtungen in Japan zu verringern und es ihnen zu ermöglichen, sich auf die Behandlung schwer kranker Patienten zu konzentrieren.

Krankenhausbehandlungen nur noch für Risikopatienten vorgeschrieben

Der Plan wurde am Freitag von einer Arbeitsgruppe eines Beratungsgremiums des Ministeriums gebilligt und das Ministerium plant nun, entsprechende Regierungsverordnungen zu überarbeiten.

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Nach Diskussionen zu diesem Thema, in die auch die Arbeitsgruppe des Rates für Gesundheitswissenschaften zu Infektionskrankheiten einbezogen wurde, will das Ministerium den überarbeiteten Geltungsbereich bis Ende Oktober in Kraft setzen.

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Um einem Mangel an Krankenhausbetten vorzubeugen, hat das Ministerium die Kommunen über eine grundlegende Richtlinie informiert, wonach COVID-19-Patienten mit leichten oder keinen Symptomen außerhalb von Krankenhäusern untergebracht werden sollen. Da die entsprechenden Regierungsverordnungen vorsehen, dass alle COVID-19-Patienten eine Krankenhausbehandlung empfohlen werden soll, sorgen einige Gemeinden durch die strikte Befolgung der Vorschrift dafür, dass symptomfreie Patienten in Krankenhäusern bleiben, was zu einer erhöhten Belastung der medizinischen Einrichtungen führt.

Der Vorschlag des Ministeriums, der von der Arbeitsgruppe gebilligt wurde, sieht vor, nur Patienten, die 65 Jahre oder älter sind und Personen mit chronischen Krankheiten in einem Krankenhaus zu behandeln, da diese Menschen anfälliger für einen schweren Krankheitsverlauf sind.

Mehr Entscheidungsfreiheit für die Gemeinden

Gleichzeitig soll der Vorschlag den Gemeinden die Möglichkeit geben, rationale und flexible Entscheidungen darüber zu treffen, ob sie je nach der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Regionen eine Krankenhauseinweisung empfehlen.

Im Februar hat die japanische Regierung Verordnungen in Kraft gesetzt, die die Coronavirusinfektion als eine spezifizierte Infektionskrankheit im Rahmen des Gesetzes über Infektionskrankheiten bezeichnet und die Krankheit auf eine Stufe mit den Krankheiten der Kategorie II – einschließlich Tuberkulose – stellen, um es den Behörden zu ermöglichen, Patienten zu einer Krankenhausbehandlung zu zwingen und ihre Arbeit einzuschränken.

Die Verordnungen wurden später überarbeitet, um auch Menschen ohne Symptome einzubeziehen, sodass COVID-19 fast gleichwertig zu den Infektionskrankheiten der Kategorie I ist, zu denen Ebola gehört. Die Einstufung soll ebenfalls gesenkt werden.

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