Schiedsstellen-Entscheidung

Sanktionen für Nichteinhalten der Pflegepersonaluntergrenzen stehen fest

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Sanktionen für Nichteinhalten der Pflegepersonaluntergrenzen stehen fest
© ©Werner Krueper Fotografie

Kliniken, die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht einhalten, müssen mit Vergütungsabschlägen oder einer Verringerung der Fallzahl rechnen. Das hat die Bundesschiedsstelle in einer mündlichen Verhandlung am Montag festgelegt. Bis zum 31. Januar 2019 sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung die Höhe und die nähere Ausgestaltung der Sanktionen vereinbaren. Da sich DKG und GKV-Spitzenverband nicht bis zum vereinbarten Termin einigen konnten, ging der Auftrag zur Entscheidung automatisch an die Bundesschiedsstelle.

Die Schiedsstelle entschied nun, dass ein Krankenhaus zwischen zwei Sanktionen wählen kann, wenn eine Prüfung im Folgejahr zeigt, dass es die Mindestpersonalbesetzungen im Durchschnitt eines Monats im abgelaufenen Jahr tatsächlich nicht eingehalten hat. Entweder reduziert die Klinik für das übernächste Jahr die Fallzahl oder es akzeptiert eine Strafzahlung (Vergütungsabschlag) und behält die Fallzahl bei, erfuhr BibliomedPflege aus informierten Kreisen.

Autor

 Mark Sleziona

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