Bericht des Gesundheitsministers Viele NRW-Kliniken und Heime missachten Arbeitszeitvorschriften

Düsseldorf · In den meisten Krankenhäusern und Pflegeheimen in NRW kommt es zu Verstößen gegen die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften. Bei 241 überprüften Einrichtungen seien in 136 Häusern „Mängel bei den arbeitszeitlichen Vorschriften“ aufgedeckt worden.

 Ein Krankenpfleger schiebt  in einer Klinik ein Krankenbett durch den Flur.

Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett durch den Flur.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Das teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch im Landtag mit. Insgesamt seien etwa 200 Mängel festgestellt worden, die je nach Schwere zu unterschiedlichen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden geführt hätten.

Von den 241 überprüften Krankenhäusern und Pflegeheimen verfügten laut Laumann nur 97 Einrichtungen über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation. In 131 Häusern sei der Arbeitsschutz „nur teilweise geeignet“ gewesen. In 13 Einrichtungen seien die Kontrolleure auf eine „ungeeignete Arbeitsschutzorganisation“ gestoßen.

In nur 82 der 241 Häuser sei eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung des Personals „angemessen durchgeführt“ worden, sagte der Minister. In 46 Einrichtungen sei trotz gesetzlicher Anordnung überhaupt keine Gefährdungsbeurteilung erfolgt. 113 Häuser hätten mit einer solchen Gefährdungsbeurteilung gerade erst begonnen.

Die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hatte vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 den Angaben zufolge 204 Pflegeheime und 37 Krankenhäuser überprüft. Dies entspricht etwa jeder zehnten dieser Einrichtungen in NRW. Vor allem wurde überprüft, ob die tägliche Höchstarbeitszeit des Pflegepersonals von zehn bis zwölf Stunden überschritten wurde. Zudem ging es den Kontrolleuren um die Einhaltung der zehnstündigen Mindestruhezeit und eine entsprechende Pausengestaltung.

(seda/kna)
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