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Endoprothesen Registerdaten aus zehn Jahren noch nicht genutzt

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die EPRD-Jahresberichte dokumentieren die Entwicklung bei Endoprothesen in den letzten zehn Jahren. (Agenturfoto) Die EPRD-Jahresberichte dokumentieren die Entwicklung bei Endoprothesen in den letzten zehn Jahren. (Agenturfoto) © gettyimages/Jan-Otto
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Das seit zehn Jahren bestehende Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) enthält Daten zu 2,2 Millionen Hüft- und Knieendoprothesen-Implantationen.

Ob dieser Pool bei einem künftigen Implantateregister berücksichtigt wird, ist unklar. Die Politik mauert.

Die Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie hatte das ERPD-Projekt einst mit dem AOK-Bundesverband, dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ins Leben gerufen. Alle Beteiligten zeigen sich nun verwundert darüber, dass beim Aufbau eines gesetzlichen deutschen Implantate­registers auf das Know-how und den Datenschatz des EPRD verzichtet werden könnte. Denn dieser belegt u.a., dass die Prothesen robuster und haltbarer geworden sind und dass ein Implantbruch heute die Ausnahme darstellt. Die Daten geben auch Antworten auf patientenbezogene Fragen, etwa, welchen Einfluss der Ernährungszustand oder Begleiterkrankungen auf das Implantationsergebnis haben können. Deutlich wird ferner, dass heute sogar über 90-Jährige sicher mit einem neuen Kunstgelenk versorgt werden können. 

Vorteile für Hersteller, Kliniken und Patient:innen

Die vdek-Vorsitzende Ulrike ­Elsner spricht von einer Erfolgsgeschichte. „Die Kliniken erfahren, welche Endoprothesen ihre Patient:innen langfristig gut vertragen und sie können Rückschlüsse auf die Behandlung insgesamt ziehen. Die Hersteller erfahren etwas über ihre Produkte, auch über Standzeiten und die Verträglichkeit. Die Krankenkassen erhalten Transparenz, sie liefern aber auch die Behandlungsdaten, sodass sich jeweils ein Bild ergeben kann.“ Die Patient:innen können sich über die EPRD-Homepage informieren. Im Fall eines Problems würden sie persönlich angesprochen. 

Allerdings: Die Datenübermittlung ist nicht verpflichtend für die Ärzt:innen und Einrichtungen. Nur 70 % der Kliniken sind bisher dabei. Dr. Jürgen Malzahn, Abteilungsleiter beim AOK-Bundesverband, findet es deshalb richtig, dass der Gesetzgeber beim Implantate­register eine Pflicht vorgesehen hat. So könne Datenvollständigkeit erreicht werden. Er bemängelt jedoch, dass es bisher keine Regelung zur Übernahme der Daten aus dem EPRD gibt. Wenn das deutsche Implantateregister mit Endoprothesen 2025 neu starte, ohne EPRD-Daten, dann lägen erst 2030/31 erste belastbare Ergebnisse vor. 

Mit Änderungsantrag oder Gesetzesinitiative reparieren

Dr. Malzahn ist überzeugt, dass das Implantateregis­ter bei Übernahme der Daten längst hätte in Betrieb sein können. Man könne das Erwünschte sehr einfach mit einem Änderungsantrag oder einer normalen Gesetzesinitiative in die Wege leiten, doch die Politik reagiere nicht auf die Vorschläge.

Das EPRD sei eine fast schon unverzichtbare Institution, betont BVMed-Vorstandsmitglied Marc D. Michel. Es wäre einfach, das EPRD als Blaupause und fest benannte Ins­titution für den Betrieb des gesetz­lichen Registers zu nutzen.

Medical-Tribune-Bericht

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