Tagesarchiv: September 11, 2024

Ein Anspruch auf Aufwandspauschale bestehe, wenn eine Komplikation wie T81.0 kodiert ist, auch ohne zusätzliche Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit bei AOP-Eingriffen

L 10 KR 7/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.01.2024