Tagesarchiv: Mai 27, 2022

Für den Erstattungsanspruch wegen der nach entsprechender Kostenzusage aufgewandten Kosten für die gesamte stationäre Krankenhausbehandlung eines Inhaftierten infolge der Verlegung aus dem Justizkrankenhaus und angeordneter Haftunterbrechung kommt als Anspruchsgrundlage grundsätzlich § 105 Abs. 1 SGB X in Betracht.

L 28 KR 104/19 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.04.2022

Bayern stärkt die Krankenhausversorgung – Krankenhausplanungsausschuss stellt weitere wichtige Weichen für eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung

Die Krankenhausversorgung in Bayern wird weiter gestärkt. Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek teilte am Mittwoch mit, dass der Krankenhausplanungsausschuss grünes Licht für wichtige Anträge gegeben...