L 9 KR 389/19 B ER | LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Thema: L 9 KR 389/19 B ER Mindestmengen Mindestmengenprognose
L 9 KR 389/19 B ER | LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Festlegung, dass die derzeitigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 ihre Gültigkeit behalten.
Die Krankschreibungen aufgrund einer Covid-19-Erkrankung sind inzwischen deutlich rückläufig. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer hervor.
Neuer Klinikalltag in Hessen mit Corona
Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts hält an
Bundesrat Empfehlungen der Ausschüsse – Drucksache 164/1/20
„Der Normalbetrieb muss zeitnah wieder hochgefahren werden“, sagte Vorstandschef Dr. Andreas Gassen heute in einer Online-Pressekonferenz.
Dieser Leitfaden zum Management von COVID-19 Ausbrüchen richtet sich in erster Linie an die Fachöffentlichkeit im Gesundheitswesen, insbesondere den ÖGD auf allen Ebenen.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen in der DRG-Zuordnung und den Erlösen im DRG-System 2020 vorgestellt.
1 BvQ 1/20 | Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. März 2020 – Pressemitteilung
Die dargestellten Dokumentationsraten berechnen sich aus den übermittelten Sollzahlen der Sollstatistiken und den an die QiG BW GmbH bzw. IQTIG fristgerecht und fehlerfrei übermittelten Datensätzen.
Bundeskabinett einigt sich bei Finanzierung von Corona-Sonderprämien – Selektion darf bei Auszahlung von Boni nicht stattfinden
Krankenhäuser rechnen trotz Ausgleichszahlung durch das Krankenhausentlastungsgesetz mit wirtschaftlichen Einbußen.
Der Umgang mit Trauer und die Begleitung von sowie die Arbeit mit Trauernden stellt einen wesentlichen Teil der Palliativversorgung dar…
Die quartalsweise Datenübermittlung ist nicht für alle QS-Verfahren ausgesetzt. Die Daten des 1. Quartals 2020 der plan.QI-RL sind bis spätestens 15.05.2020 zu übermitteln.