7 L 192/20 | Verwaltungsgericht Leipzig, Entscheidung vom 09.04.2020
Thema: 7 L 192/20 Besuchsverbot Coronavirus Hausverbot Kreißsaal
7 L 192/20 | Verwaltungsgericht Leipzig, Entscheidung vom 09.04.2020
Auswirkungen und Konsequenzen des Krankenhausentlastungsgesetz auf die Kliniken. BDO gibt Empfehlungen
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, das am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sollen unter anderem Einbußen von niedergelassenen Ärzten wegen ausbleibenden Patienten aufgrund der Corona-Krise abgemildert werden.
Nach den ersten zwei Wochen dieser Maßnahme ist festzustellen, dass die Chirurgie im stationären Bereich praktisch zum Erliegen gekommen ist.
DGP veröffentlicht Empfehlungen zur psychosozialen und spirituellen Unterstützung in Zeiten von Covid-19…
Die Leistungserbringerverbände – zu denen der Bundesverband Geriatrie zählt – haben sich fristgerecht mit dem GKV-Spitzenverband auf Ausgleichszahlungen geeinigt.
Der Beschluss vom 16. Januar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. April 2020 in Kraft
Bundesregierung plant Rechtsverordnung zum Arbeitszeitgesetz – Lockerungen vor Ort ohne Mitsprache der Pflegenden unverantwortlich
Wir sehen, mit welchem Einsatz die Kliniken in der aktuellen Situation daran arbeiten, die Versorgung der Menschen bestmöglich sicherzustellen.
„Durch enge Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Strukturen in Hessen wird die möglichst optimale Versorgung aller Patientinnen und Patienten, ob COVID erkrankt oder...
Homeoffice, virtuelle Teams, Onlineshopping: Die kollektiven Herausforderungen belegen mehr denn je die enorme Bedeutung von IT und Digitalisierung.
Susanne Johna: „Jede verordnete Zwangspause reißt Lücken in die Versorgung“
Mit der 2012 gegründeten Initiative verfolgt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Ziel, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Angriffen am Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
Aus dem Corona-Rettungsschirm des Bundes sind inzwischen 24,2 Millionen Euro an 53 Krankenhäuser in Brandenburg ausgezahlt worden.
Die Vertragspartner haben gemeinsame Umsetzungsempfehlungen zu der befristeten Vereinbarung und deren Änderungsvereinbarung über alternative Möglichkeiten zur Leistungserbringung von freiberuflich tätigen Hebammen erstellt.