Susanne Johna begrüßt Beschluss des G-BA zur Aussetzung von Dokumentations- und Nachweispflichten
Tagesarchiv: März 27, 2020
Mit den heute beschlossenen Anpassungen unterstützen wir zum einen die Krankenhäuser in Deutschland wirksam dabei, die enormen Herausforderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und deren Folgen zu bewältigen
Das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ soll zur finanziellen und wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser führen
Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V
Früherkennung und Verbesserung und Standardisierung der Diagnostik interstitieller Lungenerkrankungen sowie Verminderung unnötiger und potentiell gefährlicher diagnostischer Eingriffe.
U.a erhält das Bundesgesundheitsministerium die Befugnis, per Verordnung Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arznei-, Heilmitteln, mit Medizinprodukten, Produkten zur Desinfektion und Labordiagnostik zu treffen.
Die beteiligten Fachgesellschaften halten eine Orientierungshilfe für Intensivmediziner für einen Beitrag zu einem angemessenen Umgang mit der zur Pandemie erklärten Infektion.
Die Abrechnungsregeln definieren grundlegende Aspekte für die Anwendung sowie die Fallabrechnung unter TARPSY.
Ziel der Kodierrevision unter TARPSY ist es, die Qualität der Kodierung in den Spitälern zu beurteilen und die Resultate in einem Bericht festzuhalten.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Tarifstruktur TARPSY wurde die Normierungsmethode des PCG Katalogs im Vergleich zur Vorversion geändert.
L 1 KR 126/17 KL | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2020
L 9 KR 110/17 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2020
Dr. med. Rolf Bartkowski gibt eine Zusammenfassung über die Neuregelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz für die Kliniken.
Verlässliche Testergebnisse ermöglichen Differenzialdiagnostik in unter 2,5 Stunden
Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz