Welche Rahmenbedingungen können Sie schaffen, um Bewerber von sich zu überzeugen?
Thema: Arbeitsbedingungen Ärztemangel Oberarzt Oberarztindex Personalgewinnung
Welche Rahmenbedingungen können Sie schaffen, um Bewerber von sich zu überzeugen?
Orientierung für den Aufbau eines integrierten Managementsystems
Der Referentenentwurf für die Neufassung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung weist nach Ansicht der DGN erhebliche Mängel auf.
Wie stellen sich gesetzlich Krankenversicherte eine gute Krankenhausversorgung vor? Und was denken sie über strukturelle Veränderungen in der Krankenhausversorgung?
L 10 KR 538/15 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 10.07.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann
„Die Notfallversorgung kann mit diesem Gesetz strukturell neu aufgestellt und qualitativ entscheidend verbessert werden“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Das Gesetz gehe die wichtigsten...
Eine große Krankenhausreform fehlt noch im Reigen der Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Laut aktuellem Care Klima-Index des Deutschen Pflegerats bewerten 56 Prozent der befragten Pflegekräfte ihre Arbeitsbedingungen als schlecht
Krankenhäuser tragen einen Großteil der Notfallversorgung – vorgesehene Einschränkung schadet den Patienten
Am 20. September 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens zum Entlassmanagement beauftragt.
Die Reha-Einrichtungen des Landes beschäftigen – ohne den ambulanten Bereich – rund 1900 Mitarbeiter und sind durchschnittlich zu 90 Prozent ausgelastet…
Narkose und ungewohnte Umgebung setzen den Patienten zu. Spezielle Demenzbegleiter könnten helfen. Experten haben klare Forderungen an Gesundheitsminister Jens Spahn.
Dr. Max von Holleben ist seit Jahresbeginn als Kaufmännischer Leiter für das RoMed Klinikum Rosenheim verantwortlich.
Gesundheitsminister Heiner Garg überreicht heute (16.01.) in Reinbek für das Projekt „SekMa“ einen Förderbescheid über rund 490.000 Euro an das Krankenhaus Reinbek St. Adolf Stift.
Kooperationsvertrag mit AOK Sachsen-Anhalt unterschrieben