In der Rubrick „Orientierungswert“ bei bibliomedmanager.de kommentierte der Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen e. V. Reinhard Schaffert das MDK-Reformgesetz
Tagesarchiv: November 27, 2019
Die Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS berichtet mit diesem Update über die Änderungen im deutschen DRG-System 2020.
Immer häufiger kommt es zu Übergriffen in Notaufnahmen und Krankenhäusern auf Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte. Für die Kliniken bedeutet dies, dass zunehmend Sicherheitsdienste insbesondere...
Wie begegnet die Gesundheitsbranche dem zunehmenden Fachkräftemangel und wie wird der Arbeitsplatz der Zukunft gestaltet? Das sind die zwei Schwerpunktthemen des aktuellen Gesundheitsbarometers.
Im Zeitalter des zunehmenden Digitalisierungsdrucks bei gleichzeitigem Fachkräftemangel geraten die IT-Abteilungen der deutschen Krankenhäuser zunehmend in den Fokus.
Nutzen Sie das Exceltool der Bartels Consulting um einen schnellen Überblick über die Auswirkungen des MDK Reformgesetzes auf Ihre individuelle Erlössituation 2020 zu bekommen.
L 11 KR 516/19 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.2019
L 11 KR 2308/18 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.2019
Das Defizit soll sich dabei in einer vergleichbaren Dimension wie im Vorjahr bewegen. 4,5 Millionen Euro schwer war der Verlust. Derzeit durchleuchtet ein Beraterteam aus München...
Thema der aktuellen Ausgabe von “kkvd aktuell” ist die Zukunft der Krankenhausplanung. Das neue Heft der Zeitschrift des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands ist erschienen und steht...
Leistungen von Krankenhäusern und Rehakliniken ohne Versorgungsauftrag sind nach aktuellem Gesetz umsatzsteuerpflichtig. Eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus dem Jahr 2014 hat dies aber aufgeweicht.
Beschluss vom 22.11.2019
„Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb erfolgreiche regionale Versorgungsstrukturen zugunsten von Zentralismus und bundesweitem Einheitsbrei zerschlagen werden sollen.“
Beschluss vom 22.11.2019
Beschluss vom 22. November 2019. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.