Tagesarchiv: September 13, 2019

Eine Fallzusammenführung ist unzulässig, wenn die DRG-Fallpauschale bei Versorgung in einer Hauptabteilung in Spalte 13 des Fallpauschalenkatalogs ausdrücklich als Ausnahme gekennzeichnet wurde

L1 KR 315/14 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.02.2019 – Zusammenfassung Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr