Tagesarchiv: Juni 29, 2019

T83.5 setzt für die Kodierung voraus, dass eine Infektion und entzündliche Reaktion gerade „durch“ einen Harnwegskatheter (Verweilkatheter) als Unterfall einer Prothese, eines Implantats oder Transplantats „im Harntrakt“ eintrat

B 1 KR 2/18 R  | Bundessozialgericht, Urteil vom 09.04.2019  – Urteilsbegründung