L 1 KR 425/1 | Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 08.11.2018
Thema: Auffälligkeitsprüfung B 1 KR 12/19 R Behandlungsunterlagen Kodierprüfung L 1 KR 425/1 MDK-Gutachten PrüfvV PrüfvV 2015 S 8 KR 466/16 sachlich-rechnerische Richtigkeit
L 1 KR 425/1 | Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 08.11.2018
BoD – Books on Demand; Auflage: 1 (22. März 2019)
Ergebnisse zeigen, dass Abrechnungsmanipulationen zu Lasten der Versicherten gehen, Die meisten Vertragspartner rechnen ihre Leistungen korrekt ab. Es handele sich in einigen Versorgungsbereichen um Einzelfälle.
B 1 KR 25/17 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 20.03.2018 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner
Seit 16.04.2019 stehen die Jahresauswertungen 2018 des IQTIG der Qualitätssicherungsverfahren Gynäkologische Operationen (ohne Hysterektomien), Geburtshilfe und Mammachirurgie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren im Onlinebereich der BAQ zur...
Über den Standardeingriff hinaus sollten die bislang nicht in dem Katalog enthaltenen anspruchsvollen und mit vielen Komplikationsrisiken behafteten Wechseleingriffe aufgenommen werden
Der Beschluss des G-BA vom 21.01.2019 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Ein Urteil über die Zulässigkeit will das Hamburger Verfassungsgericht im Mai fällen. Ein Gesetz soll die Krankenhäuser in Hamburg dazu verpflichten, mehr Personal einzustellen und...
Lesen Sie im neuen Blickpunkt Klinik des AOK-Bundesverband, warum der MDK immer mehr Rechnungen sichtet und wie sich das hohe Aufkommen an Gutachten verringern ließe.
Ziel der Leitlinie ist es, die Diagnostik und Therapie einer ART anhand der aktuellen Literatur und nationaler/internationaler Leitlinien evidenzbasiert zu standardiseren.
Prinzipien, Grundlagen, Einflussfaktoren des Behandlungsergebnisses, Prothesenstandzeiten und ihre gutachtliche Bewertung
„Für das Deutsche Kinderherzzentrum und die Kinderklinik Sankt Augustin ist der Weggang von Professor Asfour und Professor Schneider ein schwerer Schlag“, so der Konzernsprecher. […]...
Patienten mit der seltenen Bluterkrankheit Hämophilie können künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden
Kliniken monieren, dass Kosten von Tarifsteigerungen in der Pflege nicht wie versprochen voll ausgeglichen werden. Es geht um hunderte Millionen Euro.
Scharfe Kritik der Selbstverwaltung am „Faire-Kassenwahl-Gesetz“