Sie löst die bisherige Durchführungsverordnung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) ab.
Tagesarchiv: März 6, 2019
S 49 KR 642/16 | Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.04.2017
Ab sofort können weitere Kliniken und Krankenkassen dem Vertrag der SBK beitreten
Die Fachgruppe OP im DBfK Südost e.V. möchte Sie mit dieser Broschüre in erster Linie unterstützen, sich in allen wesentlichen und aktuellen Themen rund um...
S 11 KR 649/17 | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 07.11.2018 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner
5 U 29/17 | Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.01.2019
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V.
Die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Leistungen innerhalb einer bestimmten Leistungsperiode wird vom Gesetzgeber als qualitätssicherndes Instrument eingestuft.
70 Prozent der Patientinnen und Patienten kamen aus anderen Bundesländern
Konsensbasierte Leitlinie mit dem Ziel, adäquate Diagnostik und Therapie zu fördern unter Beachtung der bestehenden Resistenzen und des Risikos weiterer Resistenzentwicklung
Die Charité hat über Jahre ambulante Leistungen für Privatpatienten über ein Institut abgerechnet, das gar nicht existiert.
Daten im Gesundheitssystem erfassbar machen