Magdeburg (dpa/sa) - Der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Magdeburg hat am Montag keine Entscheidung über Konsequenzen im Zusammenhang mit Untersuchungen zu einer mutmaßlich linksextremen Straftat getroffen. Das bestätigte das Wissenschaftsministerium am Abend. "Aufgrund der anhaltenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wird sich der Aufsichtsrat hierzu in der Sache vorerst nicht äußern und den Abschluss der laufenden Untersuchungen abwarten", erklärte Aufsichtsratschef und Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD).

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine ehemalige Angestellte des Klinikums. Sie soll Datenbestände unberechtigt abgerufen und Einwohnermeldedaten unrechtmäßig weitergegeben haben. Laut Medienberichten stehen diese Abfragen im Zusammenhang mit Straftaten aus dem linksextremen Spektrum. Nach dem Beginn des Ermittlungsverfahrens ist die Person freigestellt worden.

Willingmann sagte nach der Aufsichtsratssitzung, bislang könne man "kein Fehlverhalten des Klinikumsvorstandes im Umgang mit diesem Vorgang erkennen". Der Klinikumsvorstand wurde beauftragt, andere Möglichkeiten beim Zugriff auf Meldedaten zu prüfen, um Missbrauch zu verhindern.

Auch im Fall der möglichen Unregelmäßigkeiten bei einem Maskenkauf gibt es vorerst keine Konsequenzen. Da der Abschlussbericht des Landesrechnungshofs dazu noch nicht vorliegt, soll das Thema erst Ende November beraten werden.

Der Aufsichtsrat hatte den Landesrechnungshof eingeschaltet. Bei dem Geschäft geht es um einen Auftrag des Klinikums an eine Firma in Nordrhein-Westfalen. Einer der Gesellschafter der Firma ist der Sohn von Uniklinik-Chef Hans-Jochen Heinze. Die Staatsanwaltschaft hat nach einer Anzeige Ermittlungen aufgenommen. Insgesamt stehen sieben Personen im Fokus, ermittelt wird wegen Bestechlichkeit beziehungsweise wegen Bestechung. Im Zuge dessen waren auch Büros durchsucht worden.

Heinze hatte stets betont, dass familiäre Verbindungen bei der Vergabe keine Rolle gespielt hätten. In einem Zwischenbericht waren die Rechnungsprüfer zum Ergebnis gekommen, dass bei der Vergabe des Auftrags "die Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und des Wettbewerbs außer Acht gelassen" wurden. Nach Einschätzung der Kontrollbehörde sind darin aber keine strafrechtlich relevanten Feststellungen enthalten.

Die Firma selbst äußert sich nicht zu den Geschäften. "Als Hersteller und Lieferant sind wir an Lieferverträge mit unseren Kunden gebunden und machen deshalb zu geschäftsinternen Sachverhalten wie Anfragen, Preisen und Mengen keine konkreten Angaben", sagte ein Sprecher.

Die beteiligte Firma war jedoch nicht nur in Magdeburg aktiv. Das Universitätsklinikum Halle teilte auf Anfrage mit, das Unternehmen sei "im Rahmen der Angebotseinholung in sieben Verfahren" beteiligt gewesen. In zwei Verfahren hat die Firma im Jahr 2020 den Zuschlag erhalten, insgesamt wurden 298.440 FFP2-Schutzmasken verkauft. Mit dem Universitätsklinikum Magdeburg habe es zu den Geschäften keinen Austausch gegeben, sagte ein Sprecher.

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