KDE-562

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Schlagwort: SIB, Simultan Integrierter Boost – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 25.08.2016

Aktualisiert: 27.11.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 11.11.2020

Problem/Erläuterung

Eine strahlentherapeutische Behandlung bei Mammakarzinom erfolgt mit simultan integriertem Boost (SIB), d.h., dass der Drüsenkörper eine unterschiedliche Dosis während der Bestrahlung erhält, nämlich eine höhere im Boostgebiet. Die Patientin wird einmal gelagert, es wird nur eine unterschiedliche Dosisverteilung erzielt.

Vor Anwendung des SIB erfolgte die Boostbestrahlung klassischerweise im Anschluss an die Bestrahlung des primären Zielvolumens im Rahmen einer zweiten Strahlentherapeutischen Sitzung mit Umlagerung.

Wie ist die Bestrahlung mit SIB zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Jede Fraktion einer Strahlentherapie ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Da das Zielvolumen das Körpervolumen ist, das ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung mit festgelegter Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann, ist die Bestrahlung mit SIB mit nur einem OPS-Kode zu verschlüsseln. Ein spezifischer OPS-Kode, der die spezielle Dosis-Zeitverteilung (Boost) im Zielvolumen abbildet, steht nicht zur Verfügung, die Bestrahlung mit SIB ist deshalb mit dem OPS-Kode 8-522.91 Strahlentherapie, Hochvoltstrahlentherapie, Linearbeschleuniger, intensitätsmodulierte Radiotherapie mit bildgestützter Einstellung zu verschlüsseln.

Kommentierung FoKA:

Dissens SEG-4|Konsens MDS (27.10.2016):

Zwar erfolgt die Bestrahlung ohne Umlagerung des Patienten oder Lageänderung des Tisches, die Zielvolumina für beide Bestrahlungsfraktionen unterscheiden sich in ihrer Größe und Lokalisation sowie der jeder Lokalisation zugeordneten Dosis.

Im Vorschlagsverfahren für die Entwicklung des OPS 2017 wurde darüber hinaus durch die Experten des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ein Vorschlag für die Implementierung eines eigenständigen Kodes für das SIB-Verfahren eingereicht. In der Begründung heißt es: "Die 3D-konformale Bestrahlung ohne IMRT erfordert bei Bestrahlung mehrerer Zielvolumina eine erhöhten Aufwand. Bei der intensitätsmodulierten Radiotherapie (IMRT) können zwei (oder mehr) Zielvolumina ohne Umlagerung und ohne Tischverschiebung in der derselben Sitzung bestrahlt werden (z. B. Bestrahlung mittels SIB). Der Aufwand entspricht dabei eher dem bei der Bestrahlung eines Zielvolumens.

Derzeit ermöglicht der OPS 8-522 in dieser Situation eine zwei- bzw. mehrfache Kodierung für eine Sitzung. Diese Vorgehensweise entspricht der fachlichen Definition des Zielvolumens nach DIN 6814-8 und der wörtlichen Definition des Zielvolumens im OPS ...''"

Der Vorschlag wurde durch das DIMDI für 2017 nicht umgesetzt.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (11.11.2020)

Gemäß OPS 8-52 Strahlentherapie ist jede Fraktion einer Strahlentherapie einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann.

In dem vorliegenden Fall (KDE-562), in dem bei der Patientin mit Mammakarzinom während der strahlentherapeutischen Behandlung der Drüsenkörper mit simultan integriertem Boost (SIB) eine höhere Dosis im Boostgebiet erfährt, die Patientin für die eine Sitzung aber nur einmal gelagert wird und nur eine Dosisverteilung erzielt wird, ist der Boost in diesem Fall nicht gesondert zu kodieren, da der Aufwand pro Bestrahlungssitzung dem bei der Bestrahlung eines Zielvolumens entspricht.


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